Volljährigmindestens 18 Jahre alt

Jugendschutz & Verantwortung
Erziehungsbeauftragung
Eine ausdrücklich beauftragte volljährige Person kann Kinder und Jugendliche im Kino außerhalb der üblichen Zeitgrenzen begleiten.
Verantwortung wirksam übertragen
Was ist eine erziehungsbeauftragte Person?
Gemeinsam und verantwortungsvoll ins Kino
Personensorgeberechtigte können einer volljährigen, geeigneten Person zeitweise Erziehungsaufgaben für ihr Kind übertragen.
Die beauftragte Person übernimmt während des gesamten Kinobesuchs die Aufsicht und muss tatsächlich anwesend sein. Eine bloße Zustimmung oder das Bringen und spätere Abholen des Kindes reicht nicht aus.
Das Gesetz verlangt keine bestimmte Form der Beauftragung. Da Kinobetreiber die Berechtigung in Zweifelsfällen prüfen müssen, empfehlen wir das ausgefüllte Formular sowie geeignete Ausweisdokumente mitzubringen.
Ausdrücklich beauftragtdurch Sorgeberechtigte
Durchgehend anwesendund zur Aufsicht geeignet
Entscheidend ist das Vorstellungsende
Die gesetzlichen Kino-Zeitgrenzen
Ohne Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person muss die Filmvorführung für die jeweilige Altersgruppe spätestens zu diesen Zeiten beendet sein:
Kinder unter 6
Nur begleitetEin Kinobesuch ist immer nur mit entsprechender Begleitung zulässig.6 bis 13 Jahre
Bis 20 UhrDie Vorstellung muss ohne entsprechende Begleitung bis 20 Uhr enden.14 und 15 Jahre
Bis 22 UhrDie Vorstellung muss ohne entsprechende Begleitung bis 22 Uhr enden.16 und 17 Jahre
Bis 24 UhrDie Vorstellung muss ohne entsprechende Begleitung bis 24 Uhr enden.Mit wirksamer Begleitung entfallen diese Zeitgrenzen
Die Altersfreigabe des Films bleibt trotzdem verbindlich. Nur bei FSK 12 gilt die gesetzliche Ausnahme: Kinder ab sechs Jahren dürfen den Film mit einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. FSK 16 und FSK 18 können durch eine Beauftragung nicht aufgehoben werden.
Zum Ausfüllen oder Ausdrucken
Formular für die Erziehungsbeauftragung
Das Kinostar-Formular ist ausfüllbar und enthält die Kontaktdaten aller Beteiligten, den Zeitraum der Beauftragung sowie die notwendigen Unterschriften.Bitte zum Kinobesuch mitbringen: das vollständig ausgefüllte Formular sowie geeignete Ausweise der jugendlichen und der begleitenden Person. Kinostar kann die Berechtigung und das Alter am Einlass prüfen.