Kinostar

Jugendschutz & Verantwortung

Erziehungsbeauftragung

Eine ausdrücklich beauftragte volljährige Person kann Kinder und Jugendliche im Kino außerhalb der üblichen Zeitgrenzen begleiten.

Verantwortung wirksam übertragen

Was ist eine erziehungsbeauftragte Person?

Erwachsene Begleitperson mit einem Jugendlichen vor einer Uhr

Gemeinsam und verantwortungsvoll ins Kino

Personensorgeberechtigte können einer volljährigen, geeigneten Person zeitweise Erziehungsaufgaben für ihr Kind übertragen.

Die beauftragte Person übernimmt während des gesamten Kinobesuchs die Aufsicht und muss tatsächlich anwesend sein. Eine bloße Zustimmung oder das Bringen und spätere Abholen des Kindes reicht nicht aus.

Das Gesetz verlangt keine bestimmte Form der Beauftragung. Da Kinobetreiber die Berechtigung in Zweifelsfällen prüfen müssen, empfehlen wir das ausgefüllte Formular sowie geeignete Ausweisdokumente mitzubringen.

Volljährigmindestens 18 Jahre alt

Ausdrücklich beauftragtdurch Sorgeberechtigte

Durchgehend anwesendund zur Aufsicht geeignet

Entscheidend ist das Vorstellungsende

Die gesetzlichen Kino-Zeitgrenzen

Ohne Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person muss die Filmvorführung für die jeweilige Altersgruppe spätestens zu diesen Zeiten beendet sein:

Kinder unter 6

Nur begleitetEin Kinobesuch ist immer nur mit entsprechender Begleitung zulässig.

6 bis 13 Jahre

Bis 20 UhrDie Vorstellung muss ohne entsprechende Begleitung bis 20 Uhr enden.

14 und 15 Jahre

Bis 22 UhrDie Vorstellung muss ohne entsprechende Begleitung bis 22 Uhr enden.

16 und 17 Jahre

Bis 24 UhrDie Vorstellung muss ohne entsprechende Begleitung bis 24 Uhr enden.

Mit wirksamer Begleitung entfallen diese Zeitgrenzen

Die Altersfreigabe des Films bleibt trotzdem verbindlich. Nur bei FSK 12 gilt die gesetzliche Ausnahme: Kinder ab sechs Jahren dürfen den Film mit einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. FSK 16 und FSK 18 können durch eine Beauftragung nicht aufgehoben werden.

Zum Ausfüllen oder Ausdrucken

Formular für die Erziehungsbeauftragung

Das Kinostar-Formular ist ausfüllbar und enthält die Kontaktdaten aller Beteiligten, den Zeitraum der Beauftragung sowie die notwendigen Unterschriften.

Bitte zum Kinobesuch mitbringen: das vollständig ausgefüllte Formular sowie geeignete Ausweise der jugendlichen und der begleitenden Person. Kinostar kann die Berechtigung und das Alter am Einlass prüfen.

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